Notruf Maklerbüro: Todesfall – und keine Vorsorge

13. Oktober 2022


“Ich möchte das Maklerunternehmen meines verstorbenen Mannes verkaufen und suche jemanden, der auch die beiden Teilzeit-Kräfte mit übernimmt”, so eine Frau Mitte 40 neulich bei uns am Telefon. Was einen Schicksalsschläge wie solche über die Vorsorge als Unternehmer lehrt.

Ab und an kommt es vor, dass bei uns das Telefon klingelt – und dann steckt man mittendrin in dem persönlichen Drama einer anderen Person. So war das auch neulich, als uns die Witwe eines Maklers kontaktierte und wissen wollte, wie sie das Unternehmen bestmöglich verkaufen könne. Die Mutter zweier minderjähriger Kinder wollte unbedingt auch, dass die Jobs der beiden Teilzeitkräfte erhalten bleiben. Der Mann hatte pro Jahr einen Umsatz von 100.000 Euro mit seinem Maklerbüro erwirtschaftet. Leider hat er aber keine Absicherung für den Notfall geschlossen.

Eigentlich ist der erste Schritt klar: die Witwe und die Kinder bilden die Erbengemeinschaft, die das Unternehmen erben.

Dann wird es aber schon komplizierter. Denn keiner der Erben ist berechtigt das Unternehmen weiter zu führen, denn es fehlen die erforderlichen Sachkenntnisnachweise bzw. die Erben sind minderjährig. Glücklicherweise besitzen die Mitarbeitenden die nötigen Voraussetzungen. Allerdings ist unklar, ob das Unternehmen überhaupt noch einen Kundenstamm hat und was der Wert des Unternehmens ist. Was ist in einem solchen Fall also zu tun?

Überblick bei unerwartetem Todesfall verschaffen

Fangen wir mit der ersten Frage an. Hier ist entscheidend, ob der Makler bei seinen schriftlichen Verträgen eine wirksame Todesfallklausel aufgeführt hat. Das konnten wir mit Hilfe der Mitarbeitenden und des Anwalts schnell positiv klären. In anderen Fällen gab es diese Klausel nicht und die Angehörigen standen dann vor fast unlösbaren Aufgaben.

In diesem Fall wäre der Maklerbestand übertragbar und somit verkäuflich gewesen. Doch bekommen die Erben für den Bestand einen vernünftigen Kaufpreis? Schließlich müssen sie die Zeit bis dahin überbrücken und die Gehälter der Teilzeitkräfte vorschießen. Das lohnt sich nur bei einem rentablen Endergebnis.

Bestandsstruktur analysieren und so passende Käufer finden

Eine genau Betrachtung der Unternehmens- und Bestandsstruktur hilft, das Geschäftsmodell des verstorbenen Maklers zu identifizieren. Leider kam es dabei zu einer großen Ernüchterung seitens der Erben, denn der Verstorbene vermittelte Baufinanzierungen und Vorsorgegeschäfte. Das sind beides Geschäftsfelder, die überwiegend auf Abschlusscourtagen aufgebaut sind. Er wollte noch einen großen Vertragsbestand mit Bestandspflegecourtagen erwerben, aber das Geschäft kam nicht mehr zu stande.

Das Problem an Geschäfts­modellen, die überwiegend auf Abschlusscourtagen abzielen, ist folgendes: Nur wenn das Geschäftsmodell durch den Käufer unter Wahrung des bisherigen Umsatzes übernommen und fortgesetzt werden kann, stellt es auch einen Wert dar. Dafür ist meistens eine Übergabephase notwendig, um die Marktzugänge, Kooperationen und Kundenbeziehungen zu übergeben

In diesem Fall geht das aber nicht mehr: Der Makler ist tot. Die Mitarbeiter waren selbst nie am Neugeschäft beteiligt und können auch keinen zählbaren Beitrag leisten. Der Umsatz des Unternehmens bricht folglich von 100.000 Euro auf wenige tausend Euro Bestandscourtage ein. Stellt man die Betriebskosten und die Kosten eines Verkaufs einem theoretisch erzielbaren Kaufpreis gegenüber, ist klar: Das Unternehmen muss aufgelöst werden

Erben wider Willen

Ginge es hier rein um das Unternehmen, könnten die Erben das Erbe einfach ablehnen. Doch es gibt noch weiteres Familienvermögen. Und so bleibt der Ehefrau nichts weiteres übrig, als das Unternehmen abzuwickeln und die Mitarbeitenden zu entlassen und die anfallenden Betriebs-und Auflösungskosten zu bezahlen.

Sichern Sie also Ihr Unternehmen ab! Das kann zum Beispiel ganz klassisch mit einer treuhänderischen Lösung gehen, aber Sie können auch eine Kooperation mit einem fähigen Kollegen eingehen und sich so gegenseitig stützen. Überlegen Sie gut und im Sinne Ihrer Familie!

Mehr Informationen zur Absicherung eines Maklerunternehmens finden Sie hier: MaklerTreuhand

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