AssCompact: BGH entscheidet für das modifizierte Ertragswertverfahren

11. Februar 2019


Wie bewertet man eigentlich ein Maklerunternehmen richtig? Es gibt Marktteilnehmer, die bewerten schlicht und einfach über einen oder mehrere sogenannte Umsatz-Multiples. Es wird also beispielsweise der Courtageumsatz in der Kfz-Versicherung mit einem Multiple von 1,0 multipliziert und die Bestandscourtage in der Krankenversicherung mit einem Multiple von 4,0. Dass dieses Verfahren für die Bewertung eines Maklerunternehmens unbrauchbar ist, haben wir schon immer gesagt.

Jetzt hat sich auch der BGH wieder mit der Bewertung von kleineren, inhabergeführten Unternehmen beschäftigt und ein eindeutiges Urteil gefällt, das ganz im Sinne des Resultate Instituts ausgefallen ist.

Unser Geschäftsführer Andreas Grimm kommentiert das Urteil und das darin behandelte modifizierte Ertragswertverfahren in seiner Kolumne.

So kommt Andreas Grimm zum Schluss, dass nur wenige Unternehmensbewertungen von vermeintlichen Fachleuten den tatsächlichen Unternehmenswert widerspiegeln.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der AssCompact.

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