AssCompact: Auf die Maklerrente, fertig… oops!

10. September 2018


Es gibt Dinge, die gibt es einfach nicht. Auch dann nicht, wenn man sie sich noch so sehr wünscht. Das Perpetuum Mobile gehört dazu. Und vermutlich auch das, was sich ein Makler ausmalt, wenn ihm ein Bestandsaufkäufer sagt: „Wir übernehmen die Verantwortung, die Haftung und die Betreuung der Bestände, bezahlen aber weiterhin 100% der Bestandscourtage an den ausscheidenden Makler.“

Endlos aus dem Vollen schöpfen. Das geht vermutlich weder in Energiefragen noch in Finanzfragen. So wie es immer Menschen gibt, die an das Perpetuum Mobile glauben, lernen wir bei mir im Institut immer wieder Menschen kennen, die aus der Aussage des obigen Bestandskäufers herauslesen, sie würden nach dem Verkauf ihres Maklerunternehmens 100% ihrer letzten Bestandscourtage als Rente beziehen dürfen. Dabei wäre bei so einem angeblichen Leistungsversprechen eine gewisse kaufmännische Vorsicht doch sicherlich angebracht.

Letztes Jahr hatte ich mich an dieser Stelle schon kritisch mit den gängigen Maklerrentenmodellen auseinandergesetzt. Jetzt gibt es ein neues. Eines, das dem Makler 100% Bestandscourtage verspricht. Wir haben uns die Vertragsentwürfe und die FAQs angesehen und uns mit Juristen und Steuerfachleuten unterhalten.

Leider reicht eine Seite in der AssCompact nicht im Ansatz dazu aus, das Modell im Detail zu behandeln. Zu viele Fragen stellen sich. Zu vieles, was der Anbieter für klar hält, ist aus unserer Sicht noch lange nicht klar. Immerhin bringen die FAQs ein gewisses Maß an Transparenz. Andere Anbieter liefern meist weniger Informationen. Aber auch die FAQs werfen den Blick nicht auf alle wirklich wichtigen Fragen.

Steuerpflicht nicht außer Acht lassen

Nur einige Beispiele, die uns vorsichtig werden lassen: Der Anbieter nennt seine Zahlungen „Leibrente“. Aber nur, weil die dem Verkäufer gezahlte variable Vergütung als „Leibrente“ tituliert wird, heißt das noch lange nicht, dass die Finanz­behörden dies auch so sehen und Steuervorteile gewähren….

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