Wirtschaftlicher Nutzen
Wir definieren den wirtschaftlichen Nutzen als Barwert der prognostizierten Zahlungen, die dem Verkäufer eines Bestands zukünftig zufließen.
Dabei unterscheiden wir nach dem Brutto-Wert, vor Ertrags- und Umsatzsteuern und dem Netto-Wert nach Steuern.
Den Netto-Wert schätzen wir ab, indem wir eine indikative Berechnung der zu erwartenden Steuern anhand der persönlichen Verhältnisse des Bestandsinhabers berechnen.
Ermittlung des Barwerts
Den Barwert ermitteln wir wie folgt:
- Wir prognostizieren die Zahlungen, die ein Bestandsverkäufer – jeweils auf ein Kalenderjahr – bei Eintritt unserer Prognose erwarten darf.
- Diese Werte zinsen wir auf den heutigen Tag ab und summieren diese Beträge auf.
- Das ist dann der Barwert
Vergleich der Barwerte
Der Barwert macht Modelle unterschiedlicher Laufzeit vergleichbar, weil es über den verwendeten Abzinsungsfaktor auch die jeweiligen Risiken mit einbeziehen kann. Je später also eine Zahlung im Zeitablauf erfolgt, desto weniger ist sie im Vergleich zu einer Zahlung wert, die sehr früh nach Übergabe des Bestands erfolgt. Wichtig ist dabei, dass der Barwertvergleich erst nach Steuern erfolgt, denn die Steuern haben teilweise erheblichen Einfluss auf die Attraktivität eines Modells.
Ein Beispiel (mit Näherungswerten für einen Single gerechnet):
Wenn wir also einen Einmalkaufpreis mit 150.000 EUR vergleichen mit einem ratierlichen Kaufpreis über 5 Jahre zu jeweils 33.000 EUR kann der Vergleich zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (Annahme: beide Modelle werden nach der sog. 5tel-Methode besteuert)
Vergleich der Nominalwerte vor Steuern:
Vergleicht man die Nominalwerte, gewinnt eindeutig das ratierliche Modell:
5x 33.000 EUR sind 165.000 EUR. Das ist eindeutig mehr als 150.000 EUR
Gewinner: ratierlicher Kaufpreis mit 15.000 EUR Vorsprung
Vergleich der Nominalwerte nach Steuern:
Festpreis:
Zu versteuernder Verkaufserlös:
150.000 – (45.000 – (150.000 + 136.000))
= 150.000 – 31.000 (Freibetrag)
= 119.000 EUR, davon 5x ein Fünftel
= 23.800
Steuer (näherungsweise): 5 x 2.600 EUR = 13.000
Saldo nach Steuern: 150.000 EUR – 13.000 EUR = 137.000 EUR
variabler Kaufpreis:
Zu versteuernder Verkaufserlös:
5x 33.000 – (45.000 – (5x 33.000 – 136.000))
= 165.000 – 16.000 (Freibetrag)
= 149.000 EUR, davon ein Fünftel
= 29.800 EUR
Steuer (näherungsweise): 5x 4.300 EUR = 21.500
Saldo nach Steuern: 165.000 EUR – 21.500 EUR = 143.500 EUR
Gewinner: ratierlicher Kaufpreis mit 6.500 EUR
Vergleich der Barwerte (10% p.a.):
Einmalkaufpreis:
1. Jahr: + 150.000,00 EUR – 13.000 EUR = 137.000 EUR (abgezinst: 137.000)
Barwert: 137.000 EUR
Ratierlicher Kaufpreis:
1. Jahr: + 33.000,00 EUR – 21.500 EUR (Steuer) = + 11.500 EUR (abgezinst: +11.500)
2. Jahr: + 33.000,00 EUR (abgezinst: +29.700)
3. Jahr: + 33.000,00 EUR (abgezinst: +26.730)
4. Jahr: +33.000,00 EUR (abgezinst: +24.057)
5. Jahr: +33.000,00 EUR (abgezinst: +21.651)
Barwert: 113.638
Gewinner: Festpreis mit 23.362 EUR Vorsprung
Es kommt also sehr stark darauf an, wann welche Zahlung erfolgt und welche Steuer sie auslöst. Wäre der ratierliche Kaufpreis beispielsweise variabel vereinbart, würde die Steuer nach dem Zuflussprinzip im jeweiligen Kalenderjahr anfallen. Dann würden die Modelle wieder näher “zusammenrücken” und die entscheidende Größe wäre die Storno- und Übertragungsquote.