AssCompact: Abschlusscourtage ist “verbraucht”! – Wirklich?

10. Dezember 2020


Die Bewertung eines Maklerbestands ist ein Thema, das immer wieder Anlass für umfangreiche Diskussionen liefert. Besonders beim Wert von abschlussorientierten Vergütungen wie Abschlusscourtagen für Lebensversicherungen erleben auch erfahrene Bewerter immer wieder Neues.

Kürzlich fanden unsere Kollegen auf einer Online-Plattform eine spannend wirkende Ankündigung für ein Online-Seminar, das sich mit dem Thema Bestandsbewertung beschäftigen wollte. Unsere geprüften Sachverständigen sind schließlich immer auf neue Aspekte aus, die sie bei der Bewertung von Maklerbeständen berücksichtigen sollten. Im Anschluss an das Online-Seminar wollten wir darüber diskutieren, ob etwas davon in unsere Bewertungspraxis einfließen sollte.

Wir saßen vor unseren Rechnern und haben dem Referenten gelauscht. Mal herzlich amüsiert, mal entsetzt und dann wieder regelrecht sprachlos vor Verblüffung und Verzweiflung. Selten haben wir eine solch grandios bedeutungsschwangere Vortragsweise erlebt, in der mit einer Selbstverständlichkeit ein angebliches Bewertungsverfahren vorgestellt wurde, das mit so ziemlich allen uns bekannten Grundsätzen der Bewertungstheorie nicht das Geringste zu tun hatte.

Über die Berechnung eines „Ertragswerts“

Was als Berechnung eines „Ertragswerts“ angekündigt wurde, will ich Ihnen nicht vorenthalten. Normalerweise zeugt es von Sachverstand, wenn ein Bewerter Umsatzmultiplikatoren ablehnt, weil diese nicht aussagekräftig sind und keinerlei Rückschlüsse auf die individuellen Werte des zu bewertenden Bestands zulassen. Standard für Experten ist die Verwendung eines (modifizierten) Ertragswertverfahrens. Was aber in diesem Webinar passierte, war „großes Kino“: Es wurde die Bestandscourtage von vor zwei Jahren und ihre zwischenzeitliche Entwicklung herangezogen, um den über zwei weitere Jahre angewachsenen Bestand – ich zitiere den Referenten: „… und jetzt wird es kompliziert …“ – in die Zukunft zu prognostizieren. Und zwar für genau drei Jahre. Diese drei Werte wurden dann abgezinst und zum angeblichen „Ertragswert“ addiert. Auf keinen Fall dürfte aber Abschlusscourtage in irgendeiner Form mit eingerechnet werden, denn die sei ja „bereits verbraucht“…..

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