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Treffen Sie uns auf der DKM! Bei unserem Vortrag oder persönlich

In einer Woche geht es los – der größte Branchentreff startet wieder regulär und öffnet in Dortmund seine Tore. Wir freuen uns, Sie auf der DKM zu treffen! Hier finden Sie uns:

Halle 4, Stand F02, Plattform “Prozesse und IT”

Mittwoch, 26. Oktober, 10.45 Uhr: “Prozessmodell Select: Der Weg zum bestmöglichen Kaufpreis beim Bestandsverkauf!”

Buchen Sie sich gerne einen Termin bei uns am Stand bei einem unserer beiden Geschäftsführer. Andreas Grimm und Thomas Öchsner stehen Ihnen dort 30 min. zur Verfügung.

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Pressemitteilung: Zusatzversicherung-online GmbH erwirbt 100 Prozent der Testsiegertarife Service GmbH

Ab sofort gehören sie zu einer gemeinsamen Unternehmensgruppe: Die Zusatzversicherung-online GmbH („ZVO“) mit Sitz in Karlsruhe hat im September 2022 100 Prozent der Geschäftsanteile der Testsiegertarife Service GmbH („testsiegertarife“) aus Bad Nenndorf übernommen. Zusammen stehen sie heute für knapp 10.000 Versicherungsneukunden pro Jahr.

Beide Unternehmen sehen ihre Kernkompetenzen im Online-Marketing und verfügen über zahlreiche sehr leistungsfähige Internet-Domains. Mit ihren Portalen zahnversicherung-online.de und testsiegertarife.de erreichen Sie beispielsweise monatlich über 50.000 Webseiten-Besucher auf der Suche nach Zahnzusatzversicherungen. Die Unternehmen beschäftigen an ihren drei Hauptsitzen in Karlsruhe, Hemsbach und Bad Nenndorf zusammen mehr als 40 Mitarbeiter. Die drei Standorte sollen nicht nur erhalten bleiben, sondern zukünftig eng vernetzt werden und ihre jeweiligen Kompetenzfelder der gesamten Unternehmensgruppe zur Verfügung stellen.

Es begeistert mich, wenn ich erlebe, welche kreative Energie und Schaffenskraft frei wird, wenn die innovativen und kreativen Menschen von ZVO und testsiegertarife.de an einem Tisch sitzen und Pläne und Ideen entwickeln, wie sie in den Online-Medien noch präsenter und erfolgreicher werden.“, sagt Andreas Grimm, dessen Resultate Institut das Projekt als M&A-Berater und Vermittler begleitet hat. 

Tino Scraback und Daniel Seeger sind mit ihrer Seeback BeteiligungsGmbH einzige Gesellschafterin der ZVO und stellen fest: „Das spannende ist, dass wir zwei Unternehmen zusammenbringen, die mit zwei sehr unterschiedlichen Vertriebs- und Marketingansätzen in den Online-Medien erfolgreich geworden sind. Wenn wir diese Strategien und dieses Know-how jetzt kombinieren, werden wir mit Sicherheit einen noch größeren Anteil des Online-Geschäfts in Deutschland für unsere Unternehmensgruppe sichern und einen noch besseren Kundenservice bieten können.

Frank Sander, der zusammen mit Peter Filip die testsiegertarife gegründet und nach dessen plötzlichem Tod zunächst allein weitergeführt hat, wird in der neuen Unternehmensgruppe den Vertriebsbereich Krankenzusatzversicherung und Sterbegeldversicherung leiten: „Ich freue mich darauf, zusammen mit meinen Kollegen aus Bad Nenndorf in der neuen Unternehmensgruppe unser Know-how und unsere Kunden-Servicekonzepte mit einbringen zu dürfen und damit eine langfristige Perspektive für den Standort geschaffen zu haben.

Die ZVO Geschäftsführer Selina Wick und Andreas Thome werden mit der Übernahme auch in die Geschäftsführung der testsiegertarife eintreten und sind überzeugt: „Online-Kunden sind eine sehr spezielle und sehr anspruchsvolle Kundengruppe. Wir müssen immer und überall in der Online-Welt genau dann zur Stelle sein, wenn ein potenzieller Kunde über eine unserer Leistungen nachdenkt oder sich informieren will. Und gleichzeitig müssen wir es schaffen diese spezielle Kundengruppe auch langfristig von uns und unseren Leistungen zu überzeugen und sie zu binden, obwohl Online-Kunden anfangs üblicherweise nur eine sehr, sehr geringe Kundenloyalität zeigen. Genau auf diese Zielgruppe werden wir uns jetzt noch besser einstellen können.

Selina Wick
v.l.n.r.: Frank Sander (t), Selina Wick (ZVO), Andreas Thome (ZVO), Nicole Zeitsek (t), Andreas Grimm
Andreas Thome

Für die Nachfolgeplanung wurde seitens Frank Sander und der Erben von Peter Filip das Resultate Institut in München beauftragt. Ziel des Projekts war es, einerseits die Zukunft des Unternehmens zu sichern und andererseits den Gesellschaftern einen angemessenen Ausstieg aus dem unternehmerischen Risiko zu ermöglichen. Das gesamte Projekt hat 18 Monate in Anspruch genommen. Die Transaktion erfolgt in Form eines Share Deals bei dem die Geschäftsanteile aller Gesellschafter rückwirkend zum 1.1.2022 zu 100% an die Käuferin übertragen werden. Frank Sander wird auf eigenen Wunsch als Geschäftsführer abberufen und auf Wunsch der ZVO für die Unternehmensgruppe in leitender Funktion weiter tätig bleiben. Über den Kaufpreis und alle sonstigen vertraglichen Regelungen haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Möchten Sie mehr über uns und unsere Leistungen erfahren? Hier erhalten Sie einen Überblick. Wenn wir Sie bei Ihren Fragen unterstützen können, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Notruf Maklerbüro: Todesfall – und keine Vorsorge

“Ich möchte das Maklerunternehmen meines verstorbenen Mannes verkaufen und suche jemanden, der auch die beiden Teilzeit-Kräfte mit übernimmt”, so eine Frau Mitte 40 neulich bei uns am Telefon. Was einen Schicksalsschläge wie solche über die Vorsorge als Unternehmer lehrt.

Ab und an kommt es vor, dass bei uns das Telefon klingelt – und dann steckt man mittendrin in dem persönlichen Drama einer anderen Person. So war das auch neulich, als uns die Witwe eines Maklers kontaktierte und wissen wollte, wie sie das Unternehmen bestmöglich verkaufen könne. Die Mutter zweier minderjähriger Kinder wollte unbedingt auch, dass die Jobs der beiden Teilzeitkräfte erhalten bleiben. Der Mann hatte pro Jahr einen Umsatz von 100.000 Euro mit seinem Maklerbüro erwirtschaftet. Leider hat er aber keine Absicherung für den Notfall geschlossen.

Eigentlich ist der erste Schritt klar: die Witwe und die Kinder bilden die Erbengemeinschaft, die das Unternehmen erben.

Dann wird es aber schon komplizierter. Denn keiner der Erben ist berechtigt das Unternehmen weiter zu führen, denn es fehlen die erforderlichen Sachkenntnisnachweise bzw. die Erben sind minderjährig. Glücklicherweise besitzen die Mitarbeitenden die nötigen Voraussetzungen. Allerdings ist unklar, ob das Unternehmen überhaupt noch einen Kundenstamm hat und was der Wert des Unternehmens ist. Was ist in einem solchen Fall also zu tun?

Überblick bei unerwartetem Todesfall verschaffen

Fangen wir mit der ersten Frage an. Hier ist entscheidend, ob der Makler bei seinen schriftlichen Verträgen eine wirksame Todesfallklausel aufgeführt hat. Das konnten wir mit Hilfe der Mitarbeitenden und des Anwalts schnell positiv klären. In anderen Fällen gab es diese Klausel nicht und die Angehörigen standen dann vor fast unlösbaren Aufgaben.

In diesem Fall wäre der Maklerbestand übertragbar und somit verkäuflich gewesen. Doch bekommen die Erben für den Bestand einen vernünftigen Kaufpreis? Schließlich müssen sie die Zeit bis dahin überbrücken und die Gehälter der Teilzeitkräfte vorschießen. Das lohnt sich nur bei einem rentablen Endergebnis.

Bestandsstruktur analysieren und so passende Käufer finden

Eine genau Betrachtung der Unternehmens- und Bestandsstruktur hilft, das Geschäftsmodell des verstorbenen Maklers zu identifizieren. Leider kam es dabei zu einer großen Ernüchterung seitens der Erben, denn der Verstorbene vermittelte Baufinanzierungen und Vorsorgegeschäfte. Das sind beides Geschäftsfelder, die überwiegend auf Abschlusscourtagen aufgebaut sind. Er wollte noch einen großen Vertragsbestand mit Bestandspflegecourtagen erwerben, aber das Geschäft kam nicht mehr zu stande.

Das Problem an Geschäfts­modellen, die überwiegend auf Abschlusscourtagen abzielen, ist folgendes: Nur wenn das Geschäftsmodell durch den Käufer unter Wahrung des bisherigen Umsatzes übernommen und fortgesetzt werden kann, stellt es auch einen Wert dar. Dafür ist meistens eine Übergabephase notwendig, um die Marktzugänge, Kooperationen und Kundenbeziehungen zu übergeben

In diesem Fall geht das aber nicht mehr: Der Makler ist tot. Die Mitarbeiter waren selbst nie am Neugeschäft beteiligt und können auch keinen zählbaren Beitrag leisten. Der Umsatz des Unternehmens bricht folglich von 100.000 Euro auf wenige tausend Euro Bestandscourtage ein. Stellt man die Betriebskosten und die Kosten eines Verkaufs einem theoretisch erzielbaren Kaufpreis gegenüber, ist klar: Das Unternehmen muss aufgelöst werden

Erben wider Willen

Ginge es hier rein um das Unternehmen, könnten die Erben das Erbe einfach ablehnen. Doch es gibt noch weiteres Familienvermögen. Und so bleibt der Ehefrau nichts weiteres übrig, als das Unternehmen abzuwickeln und die Mitarbeitenden zu entlassen und die anfallenden Betriebs-und Auflösungskosten zu bezahlen.

Sichern Sie also Ihr Unternehmen ab! Das kann zum Beispiel ganz klassisch mit einer treuhänderischen Lösung gehen, aber Sie können auch eine Kooperation mit einem fähigen Kollegen eingehen und sich so gegenseitig stützen. Überlegen Sie gut und im Sinne Ihrer Familie!

Mehr Informationen zur Absicherung eines Maklerunternehmens finden Sie hier: MaklerTreuhand

Stehen Sie vor ähnlichen Problemen oder haben Sie Fragen zu diesem Aspekt? Dann kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich!

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Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
und Bewertungsverfahren GmbH
c/o Munich Workstyle
Landwehrstraße 61
80336 München

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