AssCompact: Unternehmensnachfolge missglückt – Und schuld bist du!

Am Ende einer Unternehmensnachfolge sollten eigentlich beide Seiten mit dem Ergebnis glücklich sein. Manchmal bleiben jedoch lebenslanger Frust oder ein jahrelanger Rechtsstreit darüber, wer was wann wo wie vereinbart, zugesagt oder geleistet haben soll oder eben nicht – und die Frage nach der Schuld.

Hat man einen Schuldigen gefunden, ist das Ergebnis bei unzufriedenstellender oder missglückter Unternehmensnachfolge zumindest etwas einfacher zu ertragen. Man kann Schuldige belehren, beschimpfen, verantwortlich machen. Dafür, dass Dinge nicht wie erwartet gelaufen sind. Dafür, dass man keinen Nachfolger gefunden hat und den Bestand verscherbeln musste. Dafür, dass man für manche Risiken doch haftet, obwohl die an den Käufer übergegangen sein sollten. Oder dafür, dass das Finanzamt plötzlich doch Steuern verlangt. Ein Schuldiger wird für den Geschädigten jedoch richtig „sexy“, wenn er ihn in Haftung nehmen kann – oder ihn sogar einsperren lassen kann.

Leumund genau prüfen

Letzteres ist sicherlich eine Forderung, die eher den Rachegelüsten geprellter Bestandsverkäufer entspringen dürfte, als dass es eine echte Option wäre. Um einen Schuldigen möglichst sicher ins Gefängnis schicken zu können, müsste der sich schon eines Vergehens wie schweren Betrugs schuldig gemacht haben. Das könnte nach § 263 StGB der Fall sein, wenn er den anderen in wirtschaftliche Not bringen sollte. Das ist mit dem Kaufpreis eines Maklerunternehmens zumindest in Einzelfällen möglich. Bis aus einem Betrugsvorwurf allerdings eine eindeutig nachgewiesene Tat mit Schuldspruch wird, ist es ein langer Weg, den man am besten dadurch vermeidet, dass man sich seine Geschäftspartner vorher sehr genau aussucht und den Leumund prüft….

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