Mehr Infos

Assekurama: Wie man böse Überraschungen in der Nachfolge vermeidet

“Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn ich in den Ruhestand wechseln möchte”, ist eine Frage, die sich viele Versicherungs- und Finanzanlagemakler irgendwann stellen. Die wenigsten denken bei der Nachfolgeplanung aber an die Frage, was mit meinem Unternehmen passiert, wenn der Makler sich nicht mehr selbst darum kümmern kann, weil das Schicksal Regie geführt hat.

Zwar ist die Marktlage in der klassischen Unternehmensnachfolge bei Versicherungsmaklern oder Finanzanlagemaklern im Moment aufgrund der sehr hohen Käuferrenditen sehr gut, allerdings ist nicht jedes Angebot, das einen Verkäufer erreicht, wirklich optimal auf seine Situation angepasst. Im Gegenteil: in vielen Fällen verliert ein Verkäufer erhebliche Vermögenswerte, wenn er ein Angebot unkritisch prüft und annimmt. Oft steht eine Unternehmensbewertung seitens des Käufers im Raum, die den Begriff “Bewertung” eigentlich nicht verdient. Und böse Überraschungen in der Nachfolge sind dann vorprogrammiert.

Während der Assekurama in Karlsruhe stand das Thema “Vorbereitung auf die Maklernachfolge” im Vordergrund. Unser Geschäftsführer Andreas Grimm hielt dazu zwei spannende Vorträge, über die das Versicherungsjournal ausführlich berichtet hat.

Lesen Sie den ganzen Artikel im VersicherungsJournal.

Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Unternehmen oder Bestand wirklich Wert ist und wie Sie Ihre Maklernachfolge strukturiert planen oder für den Notfall Vorsorgen, dann kontaktieren Sie uns.

AssCompact: BGH entscheidet für das modifizierte Ertragswertverfahren

Wie bewertet man eigentlich ein Maklerunternehmen richtig? Es gibt Marktteilnehmer, die bewerten schlicht und einfach über einen oder mehrere sogenannte Umsatz-Multiples. Es wird also beispielsweise der Courtageumsatz in der Kfz-Versicherung mit einem Multiple von 1,0 multipliziert und die Bestandscourtage in der Krankenversicherung mit einem Multiple von 4,0. Dass dieses Verfahren für die Bewertung eines Maklerunternehmens unbrauchbar ist, haben wir schon immer gesagt.

Jetzt hat sich auch der BGH wieder mit der Bewertung von kleineren, inhabergeführten Unternehmen beschäftigt und ein eindeutiges Urteil gefällt, das ganz im Sinne des Resultate Instituts ausgefallen ist.

Unser Geschäftsführer Andreas Grimm kommentiert das Urteil und das darin behandelte modifizierte Ertragswertverfahren in seiner Kolumne.

So kommt Andreas Grimm zum Schluss, dass nur wenige Unternehmensbewertungen von vermeintlichen Fachleuten den tatsächlichen Unternehmenswert widerspiegeln.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der AssCompact.

Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Bestand Wert ist und ob Möglichkeiten bestehen, wie Sie wertsteigernde Maßnahmen ergreifen können, dann lassen Sie es uns wissen.

Kontakt Informationen

Telefon: +49 89 94396 400-0
Telefax: +49 89 94396 400-99

Zentrale:
info@resultate-institut.de

Telefon: +49 89 94396 400-0
Telefax: +49 89 94396 400-99

Zentrale:
info@resultate-institut.de

Andreas Grimm, Geschäftsführer:
andreas.grimm@resultate-institut.de
Telefon: +49 89 94396 400-0

Thomas Öchsner, Geschäftsführer:
thomas.oechsner@resultate-institut.de
Telefon: +49 89 94396 400-0

Andreas Grimm, Geschäftsführer:
andreas.grimm@resultate-institut.de
Telefon: +49 89 94396 400-0

Thomas Öchsner, Geschäftsführer:
thomas.oechsner@resultate-institut.de
Telefon: +49 89 94396 400-0

Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
und Bewertungsverfahren GmbH
c/o Munich Workstyle
Landwehrstraße 61
80336 München

Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
und Bewertungsverfahren GmbH
c/o Munich Workstyle
Landwehrstraße 61
80336 München