Reisespesenregelung und Honorare

Bei der Zusammenarbeit mit dem Resultate Institut im Rahmen der Nachfolgeplanung, Bestandsbewertung oder sonstigen Beratung kann es erforderlich sein, dass ein Termin vor Ort stattfindet. Die Kosten, die bei Anreise und einer eventuell notwendigen Übernachtung für den Kunden anfallen, sind in der folgenden Reisespesenregelung aufgelistet. Es ist uns wichtig, dass die anfallenden Kosten von Anfang an transparent kommuniziert werden und jederzeit eingesehen werden können.

Zusätzlich zu den Reisekosten gibt es auch eine Übersicht über Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten sowie sonstige Auslagen wie für Büromaterial oder externe Agenturleistungen. Diese Regelung gilt für alle Vertragsverhältnisse, wenn nicht einzelvertraglich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Darüber hinaus finden Sie im Folgenden auch einen Link zur Preisliste für die Beratungs- und Analysedienstleistungen des Resultate Instituts.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 gelten folgende allgemeinen Spesenregelungen: Spesenregelung 20190101

Zudem gilt folgende Preisliste für unsere Beratungs- und Analysedienstleistungen: Honorare

Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.


Archiv:

Nicht mehr gültig sind folgende Regelungen:

  1. Juni 2019 – 31. Dezember 2019:  Spesenregelung 20180601
  2. Juni 2015 – 30. Juni 2016: Reisespesenregelung 20150601
  3. 1. Juli 2016 – 30. Mai 2018: Reisespesen 07/2016