Nachgelesen: Datenschutzverstoß und dann Gewerbeerlaubnis weg?

28. Mai 2019


Wie gefährlich kann ein Datenschutzverstoß für einen Makler werden?

Das seit Mai letzten Jahres wirksame neue Datenschutzrecht räumt den Datenschutzaufsichtsbehörden diverse neue Befugnisse ein. Demnach können Aufsichtsbehörden etwa die betroffenen Personen über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften selbst unterrichten, sowie Anzeige bei den für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Stellen erstatten. „Schwerwiegende Verstöße“ können auch an die Gewerbeaufsichtsbehörden gemeldet werden und diese zu Maßnahmen bewegen – bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Ergo kann ein Datenschutzverstoß durchaus die Gewerbeerlaubnis des Maklers gefährden.

Sebastian Karch (Rechtsanwalt / Gesellschaftsrecht) der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gibt Handlungsratschläge.

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