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AssCompact.de: Nicht immer hat die Nachfolgersuche Sinn

Das Fehlen von potenziellen Nachfolgern liegt unter anderem an Nachwuchsmangel und an der Erwartungshaltung manches Senior-Maklers. In erster Linie liegt es aber am Aufwand, den eine systematische Nachfolgersuche hat, gibt unser Geschäftsführer Andreas W. Grimm in der Bestandsmarktplatz-Kolumne zu bedenken.

Eine systematische Kandidatensuche kann sich deshalb aufwendig gestalten, weil zunächst ein geeigneter Kandidat identifiziert, angesprochen und neugierig gemacht werden muss. Und man muss sich einigen: auf den Kaufpreis, die Nebenbedingungen und den Übergabeprozess. Gerade kleine Makler sollten daher andere Alternativen prüfen.

Tippt ein Makler in den Online-Bestandsrechner des Resultate Instituts einen Jahresumsatz von 50.000 Euro ein, berechnet ihm das System im bundesweiten Ranking Platz 37.575. Der Bestandswert dürfte um die 125.000 Euro liegen. Die meisten Makler in Deutschland sind kleinere Unternehmen. Budget für eine professionelle Nachfolgeplanung steht da meist nicht zur Verfügung. Die Mittel für eine Übergabephase an einen Nachfolger mit parallelem Einkommen für Junior und Senior schon gar nicht. Deshalb kümmern sich viele Makler nicht um ihre Nachfolge und verlassen sich auf die Marketingversprechen großer Bestandskäufer oder Maklerrentenanbieter.

Lesen Sie den ganzen Artikel unter AssCompact.de.

Sie suchen nach einem wirklich bequemen Weg und wollen dennoch sicher sein, das bestmöglich erzielbare Ergebnis für sich und ihren Maklerbestand erzielt zu haben. Dann sollten Sie einen Blick in unser Resultate Select Programm werfen – oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.

ProContra-online: Maklerrente und Kundenabrieb

Procontra-Online befasst sich mit der Nachfolgeregelung für Makler, die in Ruhestand gehen und versucht Licht ins Dickicht der Bestandskaufmodelle zu bringen.

Die Redaktion hat gemeinsam mit Andreas Grimm, Spezialist für Unternehmensbewertungen, ein Modell entworfen, um die Höhe der „Maklerrente“ zu ermitteln: Ein Einzelmakler bezieht 80.000 Euro aus Bestandscourtagen von Versicherungen (30.000 Euro aus Kfz-, 35.000 Euro aus Sach-, 15.000 Euro aus Lebens- und Krankenversicherungen). Fünf Maklerrentenanbieter haben bei Umfrage mitgemacht: SDV Servicepartner der Versicherungsmakler, blau direkt, Policen Direkt, Jung DMS & Cie. (JDC) sowie Finanz-Zirkel.

Mitunter fließen in die Rentenberechnung auch ratierliche Abschlussprovisionen ein (Policen Direkt), gehen 50 Prozent der künftigen Kfz-Provisionen weiter aufs Konto des Maklers (SDV kauft aber den Kfz-Bestand nicht an) oder gar 50 Prozent vom künftigen Neugeschäft aus dem übergebenen Bestand (Finanz-Zirkel).

Wie weit die Modelle auseinanderliegen, dürfte manchen überraschen.

Lesen Sie den ganzen Artikel unter procontra-online.de.

Wenn auch Sie als Makler Ihre Nachfolge professionell und erfolgreich regeln möchten, oder wissen möchten welches Angebot für Sie das richtige ist dann kontaktieren Sie uns.

AssCompact: Investieren in einen Versicherungsmakler?

Wenn es um die Frage geht, was denn ein angemessener Preis für z.B. den Kauf eines Versicherungsunternehmens sei, hilft es immer, einmal den Blick über den Tellerrand der eigenen Branche hinaus zu richten und alternative Investitionsmöglichkeiten in anderen Branchen als Vergleich heranzuziehen, so unser Geschäftsführer Andreas W. Grimm.

Nehmen wir an, wir wollten ein kleines Unternehmen kaufen. Allerdings anstatt eines Versicherungsmaklerunternehmens einen Handwerksbetrieb, ein Softwarehaus oder eine Unternehmensberatung. Müsste man dafür mehr oder weniger bezahlen? Diese Frage hat mich kürzlich in einer Runde mit Unternehmern beschäftigt, bei der es darum ging, welche Investition risikoreicher und rentabler wäre. Ob sich der Kauf eines Versicherungsmaklers überhaupt lohnen würde.

Natürlich kann man einen Versicherungsmakler hinsichtlich des Geschäftsmodells nicht direkt mit einem Installateurbetrieb oder mit einer Strategieberatung vergleichen. Allerdings kann man es sehr wohl auf Basis des Umsatzes und des EBITs (also des Jahresergebnisses vor Zinsen und Steuern) aus Investorensicht.

Lesen Sie den ganzen Artikel unter AssCompact.

Wenn auch Sie wissen wollen, was ein Maklerunternehmen wert ist oder wie Sie am besten eine Maklerbestand kaufen können, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

DasInvestment.de: Was passiert nach dem Tod mit dem Maklerbestand?

Wenn ein Makler plötzlich schwer erkrankt oder stirbt, gerät schnell auch sein ganzes Lebenswerk in Gefahr. Das Maklerunternehmen oder gar der ganze Maklerbestand löst sich im schlimmsten Fall in nichts auf. Andreas Grimm hat solche Fälle schon oft erlebt. Im Interview gibt er Tipps, wie Makler sich beizeiten rüsten sollten.

Dabei geht es nicht nur um den Tod, sondern auch um plötzlich eintretende Geschäftsunfähigkeit aufgrund Unfall oder schwerer Erkrankung.

DAS INVESTMENT: Was passiert mit dem Kundenbestand, wenn ein Makler schwer erkrankt oder stirbt?

Andreas Grimm: Das hängt davon ab, wie der Makler für einen solchen Fall vorgesorgt hat. Im Prinzip kann er sich für fast alle Fälle wirksam absichern – entweder durch Verfügungen, Vollmachten und ein Testament oder durch das frühzeitige Einsetzen eines Treuhänders, der für den Fall der Fälle handlungsfähig ist. Auch die Wahl der Unternehmensform und das Einsetzen von Prokuristen oder sonstigen Bevollmächtigten kann eine geeignete Maßnahme sein. Die besten Vorsorgemaßnahmen helfen allerdings nicht, wenn er seinen Betrieb nicht organisatorisch und rechtlich übergabefähig gemacht hat. Wenn beispielsweise keine Beratungsdokumentationen vorliegen und die Verwaltungssysteme nicht zugänglich sind. Wenn eine Datenweitergabe an einen Rechtsnachfolger nicht vereinbart ist, dann wird es schwierig.

Wenn er es allerdings komplett versäumt hat vorzusorgen, riskiert er in den meisten Fällen den Untergang des Unternehmens und damit einen Totalverlust des Unternehmenswerts. Das gilt besonders für Einzelunternehmen, aber übrigens nicht selten auch für GmbHs, UGs oder GmbH & Co. KGs, denn die juristische Hülle um das Unternehmen herum schützt nur dann, wenn es Personen gibt, die mit einer ausreichenden Handlungsvollmacht ausgestattet sind.

Erleben Sie es häufig, dass Makler für diesen Fall nicht vorgesorgt haben?

Grimm: Wenn ich in Vorträgen die Frage stelle, wer denn ein Testament hat und sein Unternehmen über eine entsprechende Vollmachtenregelung oder einen Treuhänder gegen die eigene Geschäftsunfähigkeit oder den Todesfall abgesichert hat, melden sich in der Regel keine 5 Prozent der Zuhörer. Bei uns im Resultate Institut schlägt im Schnitt alle zwei Wochen bis drei Wochen ein Fall auf, bei dem verzweifelte Angehörige oder Hinterbliebene Unterstützung suchen, ein Maklerunternehmen zu retten oder eine irgendwie akzeptable Lösung zu finden, weil das Schicksal zugeschlagen hat. Neben den menschlichen Tragödien, die wir da erleben, ist das für alle Beteiligten meist eine sehr frustrierende Erfahrung.

Welche rechtlichen und organisatorischen Probleme können sich auftun?

Grimm: Dazu nur ein paar Beispiele: Wenn mit den Kunden nicht vereinbart ist, dass der Maklervertrag im Todesfall an einen Rechtsnachfolger übergeht, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Maklers – und damit enden in der Regel auch alle Vergütungsansprüche. Somit gibt es in einem solchen Fall auch keinen vererbbaren Vertragsbestand. Nicht weniger problematisch ist der Fall der Geschäftsunfähigkeit des Maklers, denn wenn er sein Gewerbe nicht mehr sachkundig ausüben kann, wird er seine Gewerbeerlaubnis verlieren, was dann zum Ende der Vergütungsansprüche gegenüber den Produktgebern und Kunden führen dürfte.

Nichts anderes geschieht übrigens, wenn ein Maker seinen Bestand auslaufen lässt und seine formalen Verpflichtungen wie die Fortbildungspflichten etc. nicht mehr erfüllt. Wer sich über einen GmbH-Mantel absichern möchte, sollte bedenken, dass die GmbH handlungsfähig bleiben muss. Gerade bei kleineren Gesellschaften hängt beispielsweise die Gewerbeerlaubnis an der Sachkunde des Inhabers. Ist der nicht mehr handlungsfähig, droht die Gesellschaft die Gewerbeerlaubnis zu verlieren. Zudem kann der schwer erkrankte Gesellschafter-Geschäftsführer keinen Interim-Geschäftsführer bestellen. Damit ist die Gesellschaft nicht mehr handlungsfähig. Werden dann beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter nicht mehr überwiesen, können die Sozialversicherungsträger einen Insolvenzantrag für die Gesellschaft stellen….

Lesen sie das ganze Interview unter DasInvestment.com.

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wie Sie den Wert Ihres Unternehmens für den Ernstfall absichern wollen? Wir können Sie unterstützen! Fragen Sie uns unverbindlich oder informieren Sie sich hier.

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Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
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