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procontra: Maklernachfolge – den richtigen Zeitpunkt verpasst

Die meisten Makler verpassen den richtigen Zeitpunkt für den Start in die Nachfolgeplanung in eigener Sache, weiß Andreas Grimm, Geschäftsführer des Resultate Instituts zu berichten. Dabei wäre ein rechtzeitiger Start sehr wichtig, um ungeplante Notverkäufe zu vermeiden.

Ein ungeplanter Verkauf eines Bestandes oder eines Unternehmens aufgrund der Geschäftsunfähigkeit oder des Todes des Maklers kann den Verkaufserlös schnell um mehr als die Hälfte mindern. Wer nicht nur die bestmöglichen Konditionen  erzielen möchte, sondern auch seine sonstigen Nebenbedingungen durchsetzen möchte, der muss deutlich früher mit der Nachfolgeplanung starten.

Nachfolgeplanung ist übrigens etwas anderes, als seine Nachfolge zu regeln. Auch das lesen Sie in dem Artikel auf procontra-online.de

Wenn Sie über Ihre Nachfolgeplanung nachdenken, sollten Sie mit uns darüber sprechen.

experten.de: Darlegungs- und Beweislast bei Auszahlung der Stornoreserve

Beim Kauf und Verkauf eines Maklerbestands endet regelmäßig auch der Vermittlervertrag zwischen “Alt-Makler” und Produktgebern. Bei der Kündigung dieses Vermittlervertrags beispielsweise als Folge einer Maklernachfolge entsteht regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Produktgeber oder Maklerpool die einbehaltenen Stornoreserven auch weiterhin zurückhalten darf, obwohl der Vertrag zwischen Vermittler und Produktgeber beendet ist bzw. der Bestand bereits an einen Nachfolger übertragen ist.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich mit Urteil vom 13. September 2017 (Aktenzeichen 15 U 7/17) mit der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Auszahlung der Stornoreserve für Versicherungsvertreter zu befassen.

Nach dem Urteil dürfen Unternehmen die gebildeten Stornoreserven nicht pauschal einbehalten, sondern haben die Gründe konkret dafür darzulegen und nicht pauschal zu argumentieren. Das Unternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast bei der Auszahlung der Stornoreserve, wenn dieses die Stornoreserve einbehalten will.

Bei der Übertragung von Maklerbeständen von einem Makler auf den anderen dürfte diese Frage übertragbar sein, also die Stornoreserve seitens Produktgeber nicht willkürlich oder pauschal ohne Nachweis für den Einzelfall einbehalten bleiben.

Lesen Sie den ganzen Artikel unter experten.de.

Sollten Sie wissen wollen, was Ihr Maklerbestand wert ist oder wie Sie die beste Lösung für Ihre Maklernachfolge finden, lassen Sie uns gerne wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können:

AssCompact: Der Papa wird’s schon richten…

Viele Makler unterschätzen, welchen Effekt ihre eigene Nachfolgeplanung auf ihre Familie haben können. Einfach nur die Nachfolge so zu regeln, wie man meint, dass es schon passen wird, sorgt öfters, als man denkt, für Unfrieden.

Ich gebe zu, ich kenne Peter Alexander noch. Vor Kurzem geisterte mir mit etwas ironischem Einschlag der Refrain seines Schlagers „Der Papa wird’s schon richten“ von 1981 durch den Kopf. Ein Makler, der familienintern seine Nachfolge regeln wollte, hatte mir gesagt: „Wissen Sie, ich habe schon alles veranlasst. Ich habe einen Notartermin für die GmbH-Gründung. Da werde ich Geschäftsführer und mein Sohn Angestellter. Ich habe dann das Sagen und alles im Griff! Damit mir ja nichts anbrennt. Ich gebe die Firma doch nicht freiwillig aus der Hand.“

Warum er dann meine Beratung benötige? „Mir geht es eigentlich nur darum, ob ich meinen Bestand aus der Einzelfirma direkt in die GmbH einbringen kann. Sonst muss ich ja 25.000 Euro einzahlen, und das will ich nicht! Egal mit wem ich spreche, da erzählt mir jeder etwas anderes.“

Nicht einen Aspekt isoliert betrachten

Der Makler ist offensichtlich in die gleiche Falle getappt wie viele vor ihm: Ein Aspekt wird isoliert herausgegriffen und dann entschieden und gehandelt. Der eine will ausschließlich Steuern vermeiden, der andere rechtliche Risiken, der dritte Nebenkosten oder die Kapitaleinlage. Andere wiede­rum wollen auf keinen Fall Macht abgeben. Kaum einer betrachtet alle Ziele des Vorhabens und wägt die Konsequenzen gegeneinander ab.

Warum es denn unbedingt eine GmbH sein müsse, war dann eine meiner ersten Fragen. Ob es einen Entwicklungsplan für den Sohn gäbe? Ob er ganz sicher sei, dass der Junior das Unternehmen tatsächlich übernehmen wolle? Ob der Sohn die Anteile vom Vater später kaufen, erben oder geschenkt bekommen solle? Ob es andere Geschwister gäbe, die zumindest monetäre Interessen haben könnten? Ob denn die Altersvorsorge des Vaters schon geregelt sei? Ob die GmbH dauerhaft seine Rente bezahlen müsse und ob sich der Junior dieser Tatsache schon bewusst sei?….

Den ganzen Artikel lesen Sie hier: AssCompact 01-2019.

Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Maklernachfolge regeln zu wollen, indem Sie Ihren Maklerbestand verkaufen, dann lassen Sie uns doch einfach wissen, was Sie konkret vorhaben. Wir lösen Ihre Nachfolge in Ihrem Sinne.

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Unsere Anschrift:
Resultate Institut für Unternehmensanalysen
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Landwehrstraße 61
80336 München

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