AssCompact: Mit Abschlusscourtagen den Bestandswert erhöhen?

Die meisten Makler sprechen bei der Planung ihrer Nachfolge vom Verkauf Ihres Bestands und vertrauen auf die Aussage von Bestandskäufern oder Ratgebern, die den Maklerbestand anhand seiner jährlich wiederkehrenden Bestandscourtage bewerten wollen.

Viele Käufer eines Maklerbestands wollen den Erwerb nur auf Basis der wiederkehrenden Courtagen bezahlen, der Bestandspflegeprovision. Nach dieser Logik wären die Bestände von Baufinanzierungsmaklern und Maklern, die auf Basis von Einmalprovisionen vermitteln, nichts wert. Wer sich als Verkäufer auf diese Sichtweise einlässt, begeht einen Fehler.

Im März 2018 haben wir beim Resultate Institut unter anderem auch den Auftrag eines kleinen, aber feinen Maklers übernommen: Mit sechs Mitarbeitern erzielt er einen Jahresumsatz von knapp 1,2 Mio. Euro Courtage. Obwohl sich der Makler ein großzügiges Büro leistet, seine Mitarbeiter sehr gut bezahlt und seine Kooperationspartner vielfältig unterstützt, belaufen sich die Nebenkosten auf kaum mehr als 500.000 Euro. Für dieses Unternehmen sollen wir einen Nachfolger oder Käufer finden.

Was ist ein Unternehmen wert, das seit vielen Jahren konstant einen Überschuss von 600.000 bis 700.000 Euro erzielt, das seinen Inhaber finanziell unabhängig gemacht hat und ihm einen recht großzügigen Lebensstil ermöglicht? „Das müsste ziemlich viel sein“, möchte man sagen.

Einmalprovisionen nichts wert?

Doch es gibt da ein Problem. Zumindest dann, wenn man die Sichtweise des einen oder anderen Bestandskäufers teilt, der den Wert eines Maklerunternehmens rein anhand der Bestandspflegeprovisionen bemessen möchte. Alles, was nicht automatisch und durch Vertriebsvereinbarungen abgesichert als jährliche Bestandscourtage oder Verwaltungsgebühr in den Folgejahren wiederkommt, ist nach dieser Logik nichts wert.

Das Problem im Fall „unseres“ Maklers ist Folgendes: Es geht um Baufinanzierungen. Die Baufinanzierung hat leider die Eigenheit, dass der Makler nach dem vermittelten Kreditvolumen einmalig vergütet wird. Für den vermittelten Bestand genießt er üblicherweise keinen Bestandsschutz. Dieselbe Problematik würde so auch bei allen anderen Finanz- und Versicherungsprodukten bestehen, die rein mit einer Abschlusscourtage vergütet werden. Beendet der Makler die Vermittlungstätigkeit, kommt kein Umsatz mehr nach…..

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